Brücken

Nicht für alle Patienten ist es selbstverständlich, dass eine durch Zahnverlust hervorgerufene Lücke geschlossen werden sollte. Besonders im Seitenzahnbereich gehen einige Patienten von der Annahme aus, dass ein fehlender Zahn weder ihr Aussehen noch ihr Gebiss beeinträchtigt. Diese Annahme ist jedoch falsch, denn eine Zahnlücke fällt optisch auch im Seitenzahnbereich auf und – was noch viel entscheidender ist – kann den gesamten Kiefer in Mitleidenschaft ziehen. Nachbarzähne vor und hinter dem fehlenden Zahn können sich verschieben. Die Zähne im Gegenkiefer „verlängern“ sich, da sie keine Abstützung mehr haben. Veränderungen wie diese führen schließlich zu Schäden im Kausystem. Um das zu verhindern, muss jede Zahnlücke geschlossen werden!

Brücken zählen zum so genannten festsitzenden Zahnersatz. Anders als etwa eine Prothese lassen sie sich nicht herausnehmen. Je nach Anzahl und Position der fehlenden Zähne arbeitet der Zahnarzt mit ein-, zwei- oder mehrspannigen Brücken. Eine Brücke besteht aus zwei Teilen: den so genannten Ankerkronen und dem Brückenkörper. Die Ankerkronen werden dabei auf den vor und hinter einer Zahnlücke liegenden Zähnen – den so genannten Pfeilerzähnen – mit einem Spezialzement verankert. Sie geben dem Brückenkörper, der aus einem oder mehreren Brückenzwischengliedern bestehen kann, Halt. Wichtig ist, dass die Pfeilerzähne stabil im Kieferknochen verankert sind. Schließlich müssen sie für die fehlenden Zähne „mitbeißen“. Brücken haben allerdings nicht nur den Vorteil, dass sie fest sitzen. Im Gegensatz zu Teilprothesen sind sie recht zierlich gearbeitet; die zur

Abstützung notwendigen Metallelemente oder großvolumige Kunststoffanteile entfallen damit.

 

Jede Brücke wird in Form und Farbe optimal den noch vorhandenen eigenen Zähnen angepasst. Sie kann sowohl im Seiten- als auch im Frontzahnbereich eingesetzt werden, um auf Dauer ein gut funktionierendes und optisch harmonisches Gebiss zu erhalten. Je nach Position der zu ersetzenden Zähne und den ästhetischen Ansprüchen des Patienten bestehen Brücken in der Regel aus einem

Metallkern, der teilweise oder ganz mit Keramik verblendet ist. Wenn der Patient allerdings eine metallfreie Restauration wünscht, kann der Zahnarzt in Abhängigkeit vom Befund die Brücke komplett aus Keramik – zum Beispiel Zirkonoxid – anfertigen. Sowohl die Vollkeramikbrücke als auch die keramisch vollverblendete Brücke wirken aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit am schönsten und natürlichsten. Die Anfertigung und das Einsetzen einer Brücke sind ein aufwändiger Prozess in mehreren Schritten, der vom Zahnarzt Präzisionsarbeit verlangt. Um den späteren Zahnersatz zu verankern, müssen zuerst die der Lücke benachbarten Zähne beschliffen werden. Unter örtlicher Betäubung wird dabei so wenig wie möglich natürliche Zahnhartsubstanz entfernt. Nach dieser Bearbeitung nimmt der Zahnarzt einige Präzisionsabdrücke mit Spezialmassen und bestimmt die ideale Farbe für die Verblendung – wichtige Informationen, die dem Zahntechniker als „Vorlage“ für die Anfertigung der Brücke dienen. Für diese maßgeschneiderte Arbeit benötigt das Dentallabor einige Tage – darum wird der Patient in der Zwischenzeit mit einem Provisorium versorgt. Wenn die Brücke schließlich fertig ist, prüft der Zahnarzt bei einer Anprobe den optimalen Sitz, bevor er den neuen Zahnersatz fest einzementiert.

 

Die Haltbarkeit einer Brücke ist insbesondere von der Gesundheit der Pfeilerzähne abhängig.

Schließlich tragen diese Zähne die Last der fehlenden. Eine sorgfältige Reinigung der Pfeilerzähne und des Brückenkörpers, vor allem im angrenzenden Zahnfleischrandbereich, ist daher äußerst wichtig. Hilfsmittel wie Zahnzwischenraumbürsten oder Zahnseide helfen dabei, dass weder Zahnfleischentzündungen noch Karies entstehen. Optimal ist darüber hinaus eine regelmäßige Individualprophylaxe mit professioneller Zahnreinigung.

Je nach Art und Umfang der Brückenversorgung bezuschussen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Versorgung mit Brücken prozentual – gemäß der Bonusregelung. Verblendungen gehören allerdings nicht generell zu den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Im Oberkiefer ist die Verblendung bis einschließlich Zahn fünf, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn vier Vertragsleistung. Verblendungen an den nachfolgenden Zähnen müssen die Patienten selbst bezahlen. Sie erhalten vor der Behandlung dazu einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitergehende Informationen von ihrem Zahnarzt. Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen Vereinbarungen