Zahnaufhellung-Bleichen

Strahlend weiße Zähne für alle?

Zahnverfärbungen

 

Zahnverfärbungen beeinträchtigen das ästhetische Erscheinungsbild eines Menschen. Gerade in den vergangenen Jahren wird von unseren Patienten verstärkt der Wunsch nach Möglichkeiten zur Verbesserung des Erscheinungsbildes von verfärbten Zähnen geäußert. Dazu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die je nach Indikation von den betroffenen Personen selbst oder aber nur durch den Zahnarzt anzuwenden sind. Zahnverfärbungen haben sehr viele unterschiedliche Ursachen. Zunächst ist es wichtig, zwischen externen und internen Verfärbungen zu unterscheiden.

 

Externe Verfärbungen

 

Bei externen Verfärbungen handelt es sich um Auflagerungen auf der Zahnoberfläche. Dazu gehören Nahrungsbestandteile (z. B. Kaffee, Tee, Rotwein, Fruchtsäfte, Beerenfrüchte, Gewürze), Tabakprodukte, Chemikalien (Mundspüllösungen, Fluoridlösungen), eisenhaltige Medikamente und chromogene Bakterien. In der Regel lassen sich solche Verfärbungen durch eine professionelle Zahnreinigung entfernen. Der Prophylaxe von Plaque und Belägen kommt bei der Vermeidung von externen Verfärbungen eine wichtige Bedeutung zu. Im Mittelpunkt steht in diesem Zusammenhang nach wie vor die häusliche Anwendung der Zahnbürste. Eine unterstützende Reinigungswirkung wird durch die Verwendung von Zahnpasten erzielt.

 

Interne Verfärbungen

 

Interne Verfärbungen können als Folge von Struktur- und Dimensionsänderungen der Zahnhartsubstanzen auftreten. Dazu zählen Altersveränderungen, Einengung der Pulpakammer durch Hartsubstanzablagerungen, die initiale Schmelzkaries sowie die Dentalfluorose. Farbstoffeinlagerungen in die Zahnhartsubstanzen können vor dem Zahndurchbruch (z.B. nach Tetrazyklineinnahme während der zweiten Hälfte der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes) oder nach dem Zahndurchbruch als Folge eines Absterbens des Zahnnervens auftreten. Eine Erkrankung im Bereich der Wurzelspitze des Milchzahnvorgängers kann in einfachen Fällen zu Verfärbungen des nachrückenden bleibenden Zahnes führen (Turner-Zahn).

 

Das Bleichen interner Verfärbungen sollte der Anwendung durch den Zahnarztes vorbehalten sein. Zum Bleichen einzelner verfärbter und wurzelkanalbehandelter Zähne benutzt man in der Regel eine Mischung aus Wasser und Natriumperborat. Nach entsprechender Vorbehandlung des zu bleichenden Zahnes (Entfernung des verfärbten Dentins, Abdichten der Wurzelkanalfüllung) wird wässrige Natriumperborat-Paste in die Pulpakammer plaziert und der Zahn provisorisch verschlossen. Nach 3-7 Tagen wird der Erfolg beurteilt (Walking-Bleach). Weitere Bleichversuche werden notwendig, wenn nach der ersten Sitzung der gewünschte Erfolg nicht erreicht wurde. Ist die Bleichwirkung zufriedenstellend, wird der Zahn endgültig restauriert.

 

 

Das Bleichen verfärbter lebender ("vitaler") Zähne ist einmal in der zahnärztlichen Praxis ("office bleaching") oder zu Hause ("home bleaching") möglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt setzt sich eine Schienenbleichung mit Bleich-Gel vermehrt durch. Das Gel, welches 10% bis 15%-iges Carbamidperoxid enthält, zerfällt bei der Anwendung und setzt Wasserstoffsuperoxid frei. Die Behandlungszeit beträgt bei gering ausgeprägten Verfärbungen ca. 1-2 Wochen. Stärker ausgeprägte Verfärbungen erfordern eine längere Behandlungszeit. Die individuell hergestellte Schiene kann entweder nachts oder einmal täglich für einen kürzeren Zeitraum getragen werden. Für die kürzere Anwendung am Tage spricht die nach zwei Stunden stark nachlassende Wirkung des Bleichgels. Irreversible systemische oder lokale Nebenwirkungen sind bei korrekter Anwendung nicht zu befürchten. Reversible Nebenwirkungen können sich als Brennen der Mundschleimhaut oder als Hypersensibilität der betroffenen Zähne äußern. Die Angaben in der Literatur zur Erfolgsquote liegen zwischen ca. 75 % - 90 %. Über den langfristigen Erfolg einer Bleichung können momentan keine zuverlässigen Aussagen getroffen werden; gegebenenfalls muß die Behandlung beim Nachlassen des Effektes nach mehreren Jahren wiederholt werden.

 

Wie eingangs angedeutet, ist vor dem Beginn einer Bleichungsmaßnahme eine korrekte Indikationsstellung erforderlich. Diese kann nur durch einen Zahnarzt erfolgen. Von einer alleinigen Durchführung einer Bleichung durch den Patienten ist deshalb abzuraten. Gewarnt wird vor Bleichverfahren für den Hausgebrauch, so wie diese in manchen Versandkatalogen angeboten werden (sog. OTC-Produkte = Over the Counter) oder "Bleichbehandlungen" durch "Fliegende Händler" z.B. in südlichen Urlaubsländern. Markenprodukte zum Aufhellen von Zähnen sind keine Kosmetika sondern Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz; ihre Anwendung darf nur in einer Zahnarztpraxis oder daheim - unter zahnärztlicher Kontrolle - erfolgen.